Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt)
der HANDELSKONTOR von Tungeln & Cie. GmbH & Co. KG


1. Geltung der Bedingungen
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen im Übrigen nicht.

 

2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Auf Bestellungen hin kommen alle Verträge mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Übergabe der Ware zustande. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind die Auftragsbestätigung und unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen stets unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

 

3. Lieferzeit und Lieferung
3.1 Die Lieferungen erfolgen ab Lager. Die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem wir die Ware an einen Spediteur oder Frachtführer übergeben, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers.

3.2 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden.

3.3 Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände, wie insbesondere Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen und Verkehrsstörungen, gleichviel, ob sie bei uns oder bei unseren Zulieferern eingetreten sind, befreien uns entweder für die Dauer ihrer Auswirkungen, oder, soweit sie zur Unmöglichkeit der Lieferung / Leistung führen, insgesamt von der Liefer-/ Leistungspflicht. Dauert die Leistungsbehinderung länger als 6 Monate an, steht uns und dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Eine Verzugsentschädigung gilt unter diesen Umständen als nicht verwirkt.

3.4 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.

3.5 Der Liefertermin bezeichnet den Abgang vom Lager.

3.6 Sollte dem Kunden aufgrund eines von uns verschuldeten Verzuges ein Schaden erwachsen, so ist er berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Das Recht zur Geltendmachung setzt voraus, dass wir eine vom Kunden schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist nicht eingehalten haben. Die Höhe der Verzugsentschädigung beträgt für jede volle Woche des Verzuges maximal 0,5 %, insgesamt aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

4. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
4.1 Die Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten der § 377 und 378 HGB beachtet wurden.

4.2 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir nicht verpflichtet, Aufwendungen zu tragen, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

4.3 Werden ohne unsere Zustimmung Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Teile ausgewechselt, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt hier die Gewährleistung.

4.4 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtung erfüllt hat, insbesondere einen unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teil der fälligen Zahlungen geleistet hat.

4.5 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

4.6 Sind wir zur Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung trotz schriftlicher Aufforderung des Kunden unter angemessener Fristsetzung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung) oder eine entsprechende Minderforderung des Kaufpreises zu verlangen.

4.7 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

4.8 Vorstehende Haftungsfreistellung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht (ausgenommen, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht wurde, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer vertraglichen Haftpflicht). Sie gilt ferner nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß den §§ 463,480 Absatz 2 BGB geltend macht. Im übrigen ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4.9 Etwaige Gewährleistungsansprüche sowie Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Mangelfolgeschäden verjähren, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes mit dem Kunden vereinbart ist, 6 Monate nach Lieferung.

 

5. Gesamthaftung
5.1 Soweit gemäß Ziffer 4 unserer Haftung auf Schadenersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB.

5.2 Die Regelung gemäß Ziffer 5.1 gilt nicht für Ansprüche gemäß den §§1,4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.

5.3 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

6. Preise und Zahlungen
6.1 Maßgebend sind die von uns genannten Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die Preise ab Lager ausschließlich Verpackung und Transportversicherung.

6.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können. Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und nur unter dem Vorbehalt ihrer Diskontierbarkeit und erfüllungs-halber entgegen. Sämtliche Diskontspesen und sonstige Nebenkosten gehen zu Lasten des Kunden und sind uns sofort zu vergüten. Eine Gutschrift von Scheckbeträgen erfolgt erst, wenn uns ihr Gegenwert vorbehaltlos zur Verfügung steht.

6.3 Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

6.4 Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder liegt eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Kunden vor, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir bereits Wechsel oder Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Erfüllung unserer Verpflichtung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verweigern. Wird unser Verlangen binnen einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden entfällt die Setzung einer Nachfrist.

6.5 Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er unbeschadet aller unserer anderen Rechte ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen, soweit wir nicht einen höheren Schaden nachweisen.

 

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Vorbehaltsware liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwendung befugt, der Verwendungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

7.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

7.4 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen und zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, daß der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

7.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Gegenstände.

7.6 Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns.

7.7 Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

7.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, alte Bindungen
8.1 Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen EKG sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

8.2 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist Bremen.

8.3 Alle früheren Verkaufs- und Lieferbedingungen sind hierdurch aufgehoben.

 

9. Gerichtsstand
9.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bremen. Wir haben jedoch das Recht, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

9.2 Auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Bremen, Bundesrepublik Deutschland (Artikel 17 des Europäischen Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidung in Zivil- und Handelssachen = EuGVÜ). Wir behalten uns das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund des EuGVÜ zuständig ist.

 

01.08.2003

 

10. Google Analytics
10.1 Unsere Homepage benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst von Google. Google Analytics verwendet so genannte Cookies (kleine Textdateien), die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch die Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Homepage (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Homepage-Betreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dieses gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung in Ihrer Browser-Software verhindern, wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website in vollem Umfang nutzen können. Durch die Nutzung unserer Homepage erklären Sie sich mit der Bearbeitung, der über Sie erhobenen Daten durch Google, in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

 

 

zurück